Allgemeinen Reise- und Projektbedingungen

Unsere allgemeinen Reise- und Projektbedingungen

WSM. Funsport, Kai Geffken

 

Aus den nachfolgenden Bedingungen sind die Rechte des Teilnehmers/ Teilnehmerin, wie auch die Rechte und Pflichten von WSM. Funsport zu ersehen. Diese Bedingungen beziehen sich auf alle Outdoorprojekte, wie Camps, Reisen, Kurse oder sonstige Projekte. Mit der Anmeldung werden diese anerkannt. Im Folgenden werden diese Outdoorprojekte kurz „Projekte“ genannt.


1. Anmeldung:
Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Mit der Anmeldung werden automatisch die Teilnahmebedingungen von WSM. Funsport anerkannt. Im Anschluss erhält des/ der Teilnehmer/ Teilnehmerin eine Bestätigung von WSM. Funsport.


2. Teilnahme:
An Projekten von WSM. Funsport sollte nur teilnehmen, wer gesund ist. Bei Wassersportprojekten besteht zudem die Voraussetzung zur Schwimmfähigkeit des/ der Teilnehmer/ Teilnehmerin.


3. An- und Abreise
Die An- und Abreise zum Projekt, sofern in der Leistungsbeschreibung nicht anders aufgeführt, ist Sache des des/ der Teilnehmer/ Teilnehmerin und liegt außerhalb der Leistungen und des
Verantwortungsbereiches von WSM. Funsport. Bei allen Gruppenreisen, auch wenn sie den
Teilnehmern zusammen mit den Gebühren berechnet werden, tritt WSM. Funsport nur als Vermittler auf.


4. Bezahlung:
4.1
Bei allen Projekten besteht eine Pflicht zur Anzahlung/ Vorauszahlung. Diese muss bis eine Woche nach der Anmeldung bei uns eingegangen sein. Bis 6 Wochen vor Projektbeginn beträgt die Anzahlung 40% des Gesamtpreises.
Erfolgt die Anmeldung kurzfristig (unter 6 Wochen vor Projektbeginn), so muss die Gesamtsumme bis eine Woche nach der Anmeldung bei uns eingegangen sein.
Der Restbetrag ist 6 Wochen vor Antritt des Projekts auf unser Konto einzugehen.
4.2
Dauert das Projekt nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Teilnehmer/ Teilnehmerin 150,- € nicht, so werden Anzahlung und Restzahlung mit Vertragsschluss ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines sofort zahlungsfällig.


5. Leistungen:
Diese sind aus den jeweiligen Projekt- Beschreibungen zu entnehmen.


6. Rücktritt durch den/ die Teilnehmer/ Teilnehmerin:
Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Maßgebend für den
Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei WSM. Funsport. Wird vom Teilnahmevertrag zurückgetreten oder oder wird an dem Projekt nicht teilgenommen, kann WSM. Funsport angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und die damit verbundenen Aufwendungen verlangen. Die Höhe richtet sich nach den Gebühren. Die Rücktrittspauschalen, die WSM. Funsport im Falle eines Rücktritts fordert, betragen wie folgt:
bis 40 Tage vor Projektbeginn: 20,- Euro
bis 29 –40 Tage vor Projektbeginn: 30% der Teilnahmegebühr
bis 22 - 28 Tage vor Projektbeginn: 50% der Teilnahmegebühr
bis 15 - 21 Tage vor Projektbeginn: 60% der Teilnahmegebühr
bis 8 - 14 Tage vor Projektbeginn: 80% der Teilnahmegebühr
bis 1 - 7 Tage vor Projektbeginn: 90% der Teilnahmegebühr
bis 0 Tage vor Projektbeginn:100% der Teilnahmegebühr


7. Ersatzreisender:
Eine Ersatzperson kann jederzeit am Projekt teilnehmen.


8. Störung des Projekts durch den/ die Teilnehmer/ Teilnehmerin:
WSM. Funsport kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn trotz Abmahnung
das Projekt durch den/ die Teilnehmer/ Teilnehmerin gestört wird, so dass die weitere Teilnahme
für WSM. Funsport oder andere Projektteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. WSM. Funsport steht
in diesem Falle die Projektgebühr weiter zu.


9. Rücktritt durch uns:
WSM. Funsport ist berechtigt, vor Beginn des jeweiligen Projekts zurückzutreten, wenn deren
Durchführung aufgrund von Umständen unmöglich ist oder gefährdet wird, die bei
Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren, wie z.B. Nichterreichen der vorhergesehenen
Teilnehmerzahlen.
Bei Rücktritt von WSM. Funsport aus einem solchen Grund werden die geleisteten Zahlungen
zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche gegen WSM. Funsport, gleich aus welchem
Rechtsgrund sind ausgeschlossen.


10. Haftungsbeschränkungen
a. Grundsätzlich ist die vertragliche Haftung bei WSM. Funsport auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt, soweit
(1) soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, oder
(2) WSM. Funsport für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
b. WSM. Funsport haften nicht für Leistungsstörungen oder Mängel, soweit diese ausdrücklich
als Fremdleistungen in der Reisebeschreibung bezeichneten Leistungen auftreten.
c. Ansprüche aus unerlaubter Handlung bleiben unberührt.


11. Mindestteilnehmerzahl:
Bei allen Projekten besteht eine Mindestteilnehmerzahl, die bei WSM. Funsport zu erfragen ist.
Sollte diese Teilnehmerzahl nicht erreicht werden, so ist WSM. Funsport berechtigt, spätestens
10 Tage vor Beginn das Projekt abzusagen.
Die bisher dahin geleisteten Zahlungen werden zurückerstattet.
Gebühren entstehen dabei nicht. Weitergehende Ansprüche gegen WSM. Funsport, gleich
aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.


12. Versicherung:
Bei Projekten lassen sich trotz größtmöglicher Sicherheitsvorkehrungen nicht alle Risiken
ausschließen. WSM. Funsport ist nach Maßgabe des Verbands im Wassersportbereich
haftpflicht- und unfallversichert. Jeder/ jede Teilnehmer/Teilnehmerin ist für den persönlichen
Versicherungsschutz selbst verantwortlich. WSM. Funsport empfiehlt jedem/ jeder Teilnehmer/in
den Abschluss einer Haftpflicht, -Kranken- und Reiserücktrittsversicherung. Der Reisepreis ist
über die R & V Versicherung abgesichert.


13. Gerichtsstand:
Gerichtsstand ist Oldenburg.


14. Sonstiges:
Ergänzungen der Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung der
Geschäftsbedingung nichtig sein, bleibt die Wirkung der übrigen Bestimmungen dadurch
unberührt.